Infos zum erweiterten Führungszeugnis
Hier bekommst du die wichtigsten Informationen zum Führungszeugnis
Seit 2014 ist der § 72a SGB VIII zum Schutz von Kindern und minderjährigen Jugendlichen erweitert worden. Dabei ist jeder ehrenamtlich - und hauptamtlich Tätige in der Kinder und Jugendarbeit verpflichtet, ein erweiteretes Führungszeugnis den jeweiligen öffentlichen Trägern von Jugendarbeit vorzulegen.
Das Führungszeugnis dient nicht nur dem Schutz von Schutzbefohlenen, sondern auch zum Schutz von ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen in der Kinder - und Jugendarbeit.
Demnach musst du ein Führungszeugnis entweder der Pfarrei oder der Kath. Jugendstelle vorlegen.
Folgender Ablauf ist zu beachten:
- Du beantragst ein erweitertes Führungszeugnis bei deiner zuständigen Gemeinde. Sollte das Führungszeugnis nicht kostenfrei sein, kannst du von uns eine "Ehrenamtsbescheinigung" bekommen, welche du der Gemeinde vorlegen kannst.
- Du schickst uns das Führungszeugnis mit dem Vermerk "persönlich"an Frau Meyer.
- Frau Meyer, wird Einsicht nehmen und es dir wieder zurückschicken. Dabei sollte das Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate sein. Das Ganze wird steng vertraulich behandelt. Zudem bekommst du von Frau Meyer eine Bescheinigung über die Einsicht, die du dann an das Pfarramt weitergibst.
- Freie Träger dürfen keine rechtskräftig verurteilten Straftäter für Kinder und Jugendarbeit beschäftigen. Sollte das Führungszeugnis einen negativen Bescheid beinhalten, wird von uns das Pfarramt verständigt.